| Handynutzung in der LES |
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Liebe Schülerinnen und Schüler,
gemäß einem Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz gilt Das bedeutet, dass mitgeführte Handys und vergleichbare Geräte im Gebäude grundsätzlich ausgeschaltet sein müssen.
Bei Zuwiderhandlungen greifen die in §90 SchG aufgeführten Maßnahmen (zeitweiliger Schulausschluss, Schulausschluss). Diese Regelungen dienen dem Schutz aller in der Schule Arbeitenden und verhindern Störungen unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wir sind sicher, dass Sie hierfür Verständnis zeigen.
Die Schulleitung der Ludwig-Erhard-Schule |
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