Handynutzung in der LES PDF Drucken E-Mail

Liebe Schülerinnen und Schüler,

gemäß einem Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz gilt
ab dem 01. Februar 2008 ein Handynutzungsverbot
im gesamten Schulgebäude. Gleiches gilt für Videokameras
und ähnliche Geräte.

Das bedeutet, dass mitgeführte Handys und vergleichbare Geräte im Gebäude grundsätzlich ausgeschaltet sein müssen.

Bei Zuwiderhandlungen greifen die in §90 SchG aufgeführten Maßnahmen (zeitweiliger Schulausschluss, Schulausschluss).
Bei unerlaubten Bild- und Tonwiedergaben von Unterrichtssituationen über Mitschüler oder Lehrerinnen und Lehrer drohen darüber hinaus zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

Diese Regelungen dienen dem Schutz aller in der Schule Arbeitenden und verhindern Störungen unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wir sind sicher, dass Sie hierfür Verständnis zeigen.

Die Schulleitung der Ludwig-Erhard-Schule

 
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