| Hausordnung |
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Zusammenleben in der Schule Die meisten Konflikte entstehen durch Verletzung dieser Regeln, wie z.B. durch Unpünktlichkeit, mangelnde Aufmerksamkeit im Unterricht, unbegründetes Fehlen und unsachgemäße Behandlung von Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmitteln. Konflikte sind im offenen und aufrichtigen Gespräch zu lösen. Klassenlehrer und Verbindungslehrer können hinzugezogen werden. Disziplinarische Maßnahmen, wie im Schulgesetz § 90 vorgesehen, sollen erst eingeleitet werden, wenn Gespräche wirkungslos bleiben.
1.4 Jeder Schüler ist für seinen Arbeitsplatz in den Unterrichtsräumen verantwortlich. Stellt er zu Beginn des Unterrichts irgendwelche Mängel (Beschädigungen, grobe Verschmutzung oder Ähnliches) fest, meldet er sie unverzüglich dem Lehrer. Der Schüler haftet für mutwillige Beschädigungen von Schuleigentum. 1.5 Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum sein, informiert der Klassensprecher oder sein Vertreter unverzüglich die Verwaltung. 1.6 Die Unterrichtsräume sind nach Unterrichtsende sauber zu verlassen. Um dem Reinigungspersonal das Saubermachen zu ermöglichen, ist nach dem an der Innentür befestigten Plan aufzustuhlen. 2. Pausenordnung
Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den großen Pausen im Foyer (Eingangsbereich) oder den Schulhöfen auf. Nach dem Klingeln begeben sie sich unverzüglich in den jeweiligen Unterrichtsraum und bereiten sich auf den Unterricht vor. (Stand Juni 2008) |
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