Hausordnung PDF Drucken E-Mail

Zusammenleben in der Schule
Unsere Schule soll durch eine vertrauensvolle
Atmosphäre geprägt sein. Alle Beteiligten haben
Achtung voreinander und benehmen sich höflich.
Jeder hält sich an die vereinbarten Regeln,
um das Vertrauen, das andere in ihn setzen,
nicht zu enttäuschen.

Die meisten Konflikte entstehen durch Verletzung dieser Regeln, wie z.B. durch Unpünktlichkeit, mangelnde Aufmerksamkeit im Unterricht, unbegründetes Fehlen und unsachgemäße Behandlung von Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmitteln.  

Konflikte sind im offenen und aufrichtigen Gespräch zu lösen. Klassenlehrer und Verbindungslehrer können hinzugezogen werden. Disziplinarische Maßnahmen, wie im Schulgesetz § 90 vorgesehen, sollen erst eingeleitet werden, wenn Gespräche wirkungslos bleiben.


1.    Aufenthalt in der Schule



1.1 Das Schulgebäude ist für Schülerinnen und Schüler ab 7:20 Uhr offen.  In den großen Pausen sowie nach dem Ende des Vormittagsunterrichts werden die  Klassenzimmer und Fachräume abgeschlossen. In den Hohlstunden und in der Mittagspause stehen den Schülerinnen und Schülern der Stillarbeitsraum und das  Foyer zur Verfügung.


1.2 Für den Aufenthalt in den Pausen gilt die Pausenordnung.


1.3 Veranstaltungen der Schülermitverantwortung, Hausaufgabenbetreuung, Förder- und Stützkurse sowie Nachhilfestunden bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

1.4 Jeder Schüler ist für seinen Arbeitsplatz in den  Unterrichtsräumen verantwortlich. Stellt er zu Beginn des Unterrichts irgendwelche Mängel (Beschädigungen, grobe Verschmutzung oder Ähnliches) fest, meldet er sie unverzüglich dem Lehrer. Der Schüler haftet für mutwillige Beschädigungen von Schuleigentum.

1.5 Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum sein, informiert der Klassensprecher oder sein Vertreter unverzüglich die Verwaltung.

1.6 Die Unterrichtsräume sind nach Unterrichtsende sauber zu verlassen. Um dem Reinigungspersonal das Saubermachen zu ermöglichen, ist nach dem an der Innentür befestigten Plan aufzustuhlen.

2. Pausenordnung

Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den großen Pausen im Foyer (Eingangsbereich) oder den Schulhöfen auf. Nach dem Klingeln begeben sie sich unverzüglich in den jeweiligen Unterrichtsraum und bereiten sich auf den Unterricht vor.


3. Rauchen

Im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.


4. Abfälle

Im Interesse einer sauberen Umwelt werden Abfälle in die bereitgestellten Behälter geworfen. Getränke in offenen Gefäßen (Becher u. Dosen) dürfen nicht in die Klassenzimmer mitgenommen werden.

(Stand Juni 2008) 

 
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