- Für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule haben die Entschuldigungsregeln der Ausbildungsbetriebe Vorrang, d. h. dass die evtl. strengeren Regeln des Betriebes auch für die Berufsschule gelten.
- Außerdem muss bei Berufsschülerinnen und -schülern der ausgefüllte Entschuldigungsvordruck zusätzlich vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden.