🚭 Wichtig: Absolutes Rauch- und Dampfverbot an unserer Schule ab dem 1. Juni 2026!
Zum 1. Juni 2026 tritt in Baden-Württemberg das neue Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) in Kraft. Der Gesetzgeber verschärft damit den Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche drastisch.
Was bedeutet das für unsere Schulgemeinschaft?
- Wo gilt das Verbot? Auf dem gesamten Schulgelände (Gebäude, Schulhöfe, Parkplätze) sowie bei allen Schulveranstaltungen (z. B. Ausflüge, Klassenfahrten). Es gibt keine Ausnahmen oder Raucherbereiche mehr – auch nicht für Volljährige.
- Welche Produkte sind verboten? Das Gesetz betrifft nicht nur Zigaretten. Verboten sind ausdrücklich auch E-Zigaretten (Vapes), E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen.
- Wichtig: Das Verbot gilt auch für alle Produkte ohne Nikotin, Tabak oder Cannabis, da auch beim Verdampfen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Ein Verstoß ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen:
- Offizielle Bußgelder von bis zu 200 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 500 Euro) durch die Behörden.
- Konsequente Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durch die Schule.
Wir bitten alle Schülerinnen, Schüler und Eltern um Beachtung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben, um gemeinsam für eine gesunde und rauchfreie Lernumgebung zu sorgen.
Die Schulleitung











