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Aufenthalt in der Schule

  • Das Schulgebäude ist für Schülerinnen und Schüler ab 7:20 Uhr geöffnet. In den großen Pausen sowie nach dem Ende des Vormittagsunterrichts werden die Klassenzimmer und Fachräume abgeschlossen. In den Hohlstunden und in der Mittagspause stehen den Schülerinnen und Schülern der Stillarbeitsraum und das Foyer zur Verfügung.

  • Für den Aufenthalt in den Pausen gilt die Pausenordnung.
  • Veranstaltungen der Schülermitverantwortung, Hausaufgabenbetreuung, Förder- und Stützkurse sowie Nachhilfestunden bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

  • Jeder Schüler ist für seinen Arbeitsplatz in den Unterrichtsräumen verantwortlich. Stellt er zu Beginn des Unterrichts Mängel wie Beschädigungen oder grobe Verschmutzungen fest, meldet er diese unverzüglich dem Lehrer. Der Schüler haftet für mutwillige Beschädigung von Schuleigentum.

  • Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer im Unterrichtsraum sein, informiert der Klassensprecher oder sein Vertreter unverzüglich die Schulverwaltung.

  • Die Unterrichtsräume sind nach Unterrichtsende sauber zu verlassen. Die Fenster sind zu schließen. Um dem Reinigungspersonal das Saubermachen zu ermöglichen, ist nach der letzten Raumbelegung aufzustuhlen.

 

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